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VersorgungsstärkungsgesetzParteien können sich nicht auf Rahmenvertrag einigen

Die Krankenhäuser im Südwesten des Landes dürfen noch keine Rezepte und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Wann sich die verhandelnden Parteien über die Rahmenbedingungen zur besseren Patientenversorgung einig werden, steht in den Sternen.

"Leider können die Krankenhäuser im Südwesten die neuen Möglichkeiten zur Verbesserung der Patientenversorgung nach Entlassung aus der Klinik noch nicht nutzen", sagt der Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Matthias Einwag. Obwohl im Versorgungsstärkungsgesetz vorgesehen sei, dass Krankenhäuser für bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können.

Entgegen anderslautender Berichte sei dies aber noch nicht möglich, weil noch nicht alle Voraussetzungen geschaffen seien, so Einwag. Es fehle noch ein Rahmenvertrag, der von den Bundesvertretern der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen zu schließen sei. Es sei aber nicht damit zu rechnen, dass sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft in absehbarer Zeit auf einen Bundesrahmenvertrag einigen werden. Derzeit werde erwartet, dass das Bundschiedsamt entscheiden müsse. Hier sei aber noch kein Zeitplan bekannt.

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