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PatientenrechtegesetzPatienten sollen vollständige Akteneinsicht erhalten

Patienten in Deutschland sollen künftig eine vollständige Einsicht in ihre Akten bekommen.

Dies zählt zu den Regelungen, mit denen der Entwurf des schwarz-gelben Patientenrechtegesetzes im parlamentarischen Verfahren noch konkretisiert wurde. Vor der für Donnerstagabend geplanten Schlussabstimmung im Bundestag verteidigte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Pläne. "Die Koalition stärkt mit diesem Gesetz die Patienten", sagte er der Zeitung "Die Welt". Erstmals sollen die Patientenrechte in einem Paragrafenwerk gebündelt werden. Patienten müssen laut dem Entwurf verständlich und umfassend über Behandlungen und Diagnosen informiert werden. Bei groben Fehlern muss der Arzt beweisen, dass der nachgewiesene Fehler nicht den eingetretenen Schaden verursacht hat.

Der Geschäftsführer der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, kritisierte das Gesetz als unzulänglich. "Dass jetzt nicht einmal der Härtefallfonds kommt, ist ein Armutszeugnis." Aus so einem Fonds hätten Patienten Geld bekommen können, wenn die Klärung nach möglichen Ärztefehlern schwierig ist.

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