Die Umfang der Fortbildung orientiert sich an den Vorgaben der unabhängigen Registrierung für beruflich Pflegende. Pflegekräfte müssen demnach 40 Punkte in zwei Jahren sammeln, was rund 40 Stunden entspricht. Sie sollen Fortbildungen, die nicht nur fachliche, sondern auch soziale Kompetenzen fördern.
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz legt auch allgemeine Berufsaufgaben fest sowie allgemeine Berufspflichten, Regelungen zu Auskunft und Beratung, Dokumentation und zur Schweigepflicht. Des Weiteren gibt es eine Regelung zu Belohnungen und Geschenken sowie zu Pflichten bei selbstständiger Tätigkeit.


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