Das hat das Landgericht Lüneburg entschieden, wie eine Sprecherin mitteilte. Die sogenannte intensitätsmodulierte Radiotherapie, kurz IMRT, sei als medizinisch notwendig anzusehen, entschied die 5. Zivilkammer. Die Behandlung sei wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung und nach den Ausführungen des Sachverständigen als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen, habe die Kammer festgestellt (Az. 5 O 179/13).
In zwei entsprechenden Urteilen habe die Kammer bereits Anfang Juli gegen dieselbe Krankenkasse entschieden (Az.: 5 O 238/14 und 5 O 253/15 vom 5. Juli 2016), sagte die Sprecherin. Die drei Entscheidungen seien noch nicht rechtskräftig.


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