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DKG zum GesetzentwurfReformgesetz mit nur halbem Wert für die Krankenhäuser

Sehr wichtig ist aus unserer Sicht, dass die Krankenkassen verpflichtet werden, den Pflegegrad des betreffenden Versicherten an das Krankenhaus zu übermitteln, damit eine belastbare Abrechnungsgrundlage für die Zusatzentgelte ZE162 und ZE163 (erhöhter Pflegeaufwand) entsteht. Damit wird die Blockadehaltung der Kassen unmöglich gemacht“, betonte Präsident Gaß.

„Unser Fazit: Viele gute und weitreichende Verbesserungen im Bereich des Pflegepersonals werden mit einer inakzeptablen finanziellen Schwächung der Krankenhäuser um 500 Millionen Euro verknüpft – ein Reformgesetz mit maximal nur halbem Wert für die Krankenhäuser“, so der DKG-Präsident abschließend.

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