
Angesichts Milliarden Euro Überschüsse bei den Krankenkassen den Krankenhäusern als Eintrittspreis in die Reform der Pflegekostenfinanzierung eine halbe Milliarde Euro zu kürzen, komme für die Krankenhäuser völlig unerwartet, sei unverständlich und stehe in Widerspruch zu den angekündigten Verbesserungen.
"Die propagierte Stärkung der Pflege kann mit einer Schwächung der Krankenhäuser in Höhe von einer halben Milliarde Euro nicht gelingen", so Gaß weiter.
Vorgesehene Kürzung muss korrigiert werden
Nach dieser Vorgabe müssten die Krankenhäuser alle Verbesserungen, die das Gesetz bei der Personalfinanzierung in Aussicht stellt, aus eigenen verfügbaren Mitteln selbst aufbringen. Die DKG appelliert an die Koalitionsfraktionen, die von der Bundesregierung vorgesehene Kürzung im Parlamentsverfahren zu korrigieren.
Ansonsten begrüßt die DKG die vorgesehene Umstellung der Finanzierung der Pflegekosten. Die DRG- und damit erlösunabhängige Finanzierung der tatsächlichen Pflegestellenbesetzungen und deren Kosten nimmt den Rationalisierungsdruck vom Personal. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Umsetzung der Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen ist allerdings deutlich komplizierter angelegt, als die DKG in der Stellungnahme zum Referentenentwurf vorgeschlagen hatte. Damit ist die Zeitvorgabe für den Start des neuen Systems ab 01.01.2020 kaum noch zu erreichen.
Die DKG hatte bereits anlässlich des Referentenentwurfs darauf aufmerksam gemacht, dass die eigenständige Finanzierung der Pflegekosten nicht zu einer starren Budgetierung der Pflegekostenanteile in den Krankenhäusern führen darf. „Das System muss Flexibilitätskorridore für Weiterentwicklungen und entsprechende Mittelverlagerungen zwischen den Berufen vorsehen. Wir begrüßen, dass es dazu nunmehr Ansätze im Gesetzentwurf gibt“, so Gaß.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen