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Covid-19-PatientenSpahn erhöht Meldepflichten der Kliniken

Krankenhäuser müssen künftig alle Einweisungen von Patienten mit Covid-19 melden. So will der Gesundheitsminister das Infektionsgeschehen besser überblicken. Die DKG reagierte mit Unverständnis und erwartet Mehrbelastungen ohne Erkenntnisgewinn.

Notfall
Hanmaomin/stock.adobe.com
Symbolfoto

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verpflichtet die deutschen Krankenhäuser, künftig mehr Details über Covid-19-Patienten zu melden als bisher. Die entsprechende Verordnung über die Erweiterung der Meldepflicht trete am heutigen Dienstag, dem 13. Juli 2021, in Kraft, sagte Spahns Sprecher Hanno Kautz. Neben den bereits sehr genau zu meldenden Daten zur Belegung der Intensivstationen seien noch bessere Informationen zu allen in den Kliniken behandelten Covid-Fällen nötig, hieß es aus dem Ministerium. So könne das Infektionsgeschehen besser überblickt werden.

Die Verordnung sieht vor, dass künftig alle Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 grundsätzlich gemeldet werden müssen. Über die Zahl der Intensivpatienten hinaus wird damit deutlich, wie viele Patienten in Deutschland wegen Corona ins Krankenhaus müssen. Zudem sollen die Kliniken Alter, Art der Behandlung und Impfstatus der Corona-Patienten melden.

Da die gefährdeten Risikogruppen bereits geimpft seien, bedeute eine hohe Inzidenz nicht automatisch eine ebenso hohe Belastung bei den Intensivbetten, sagte Spahn in einem Zeitungsinterview. Deshalb benötige man nun detailliertere Informationen: „Wir wollen wissen, wer erkrankt und wie gut er geschützt ist. Nur so können wir zeitnah abschätzen, wie hoch die Belastung für das Gesundheitssystem wird und wie gut die Impfungen wirken.“

DKG: „Bürokratische Mehrbelastungen ohne Erkenntnisgewinn“

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) reagierte mit Unverständnis auf die neue Spahn-Verordnung. Die Inzidenz der hospitalisierten Fälle sei ein wichtiger Indikator, eine Meldepflicht der Hospitalisierungen einzuführen, sei aber wenig hilfreich, hieß es in Berlin. Die wichtigsten Punkte würden bereits an die Gesundheitsämter gemeldet. Man stehe für einen konstruktiven Austausch bereit, um die notwendigen Meldedaten zu erheben. „Doppelmeldungen und damit einhergehende bürokratische Mehrbelastungen ohne Erkenntnisgewinn sind aber zu vermeiden.“

Die DKG verwies darauf, dass Kliniken und Klinikärzte über das Infektionsschutzgesetz bereits jetzt verpflichtet seien, Krankheitsverdacht, Erkrankung oder Tod in Bezug auf Covid-19 zu melden. Hinzu kämen weitere Angaben etwa über Zeitpunkt oder Zeitraum der Infektion und auch zum Impfstatus. „Warum diese Meldepflichten nun noch einmal in einer Verordnung verankert werden müssen, erschließt sich nicht“, klagt die DKG.

Lob von Patientenschützern

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz dagegen begrüßt die Spahn-Pläne. „Der Blick allein auf die Intensiv-Therapie reicht nicht aus“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Es brauche verlässliche Daten für die Situation auf allen Stationen. „Ergänzt mit der Impfrate lässt sich so die Pandemielage besser beurteilen“, sagte Brysch.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erklärte, es sei „sehr sinnvoll“, die Corona-Krankenhaus-Zahlen in Relation zur Sieben-Tage-Inzidenz zu setzen und zudem einen Koeffizienten zu finden, der die hohe Zahl der Geimpften berücksichtige. Vielleicht müsse man Grenzwerte auch erhöhen, sagte er. Von der Sieben-Tage-Inzidenz zur Beurteilung der Corona-Lage will er aber vorerst nicht abrücken. Dies halte er für verfrüht, sagte der CSU-Chef.

Der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) hatte erklärt, die Sieben-Tage-Inzidenz könne beim Beurteilen der Corona-Lage auf Dauer nicht mehr der einzige ausschlaggebende Wert für Auflagen und Lockerungen sein. Der Blick auf die Gesamtsituation sei künftig umso wichtiger, wenn es um die Beschränkung von Freiheitsrechten gehe, sagte er. Stark ins Gewicht fallen müssten auch die Impfquote sowie die Auslastung der Krankenhäuser und die Krankheitsverläufe.

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