
Die SPD-Fraktion hat der NRW-Landesregierung vorgeworfen, dem Landtag bei der Krankenhausplanung wesentliche Informationen vorzuenthalten und damit Rechte des Parlaments zu missachten. „Das ist ein erneutes demokratisches Foulspiel. Die Landesregierung hält sich hier nicht an die Regeln“, sagte der Justiziar der SPD-Fraktion, der Abgeordnete Sven Wolf, am 5. Juni 2023.
Die größte Oppositionsfraktion stützt sich auf ein Rechtsgutachten, das der Beratungs- und Gutachterdienst des Landtages in ihrem Auftrag erstellt hat. Dabei geht es um eine Kleine SPD-Anfrage im November 2022 zu den Vorstellungen der einzelnen Krankenhäuser sowie einer Frage im Landtag im Januar 2023. In beiden Fällen hatte das Gesundheitsministerium auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verwiesen. Die SPD sieht sich auf Basis des Gutachtens in ihrer Kritik bestätigt, dass der Informationsanspruch der Abgeordneten verletzt worden sei.
„Und das ist nicht der einzige Fall“, betonte Wolf. Es gibt aus seiner Sicht ausreichend Möglichkeiten, sensible Daten in begründeten Fällen zu schützen. So könne eine Antwort in einer nicht öffentlichen Form erfolgen oder es könnten Dokumente als geheim eingestuft werden mit besonders strengen Regeln.
Für die Reform sind etwa zwei Jahre veranschlagt. Die im November 2022 gestarteten Verhandlungen von Krankenhäusern und Krankenkassen sollten ein halbes Jahr dauern. Danach prüfen die Bezirksregierungen und abschließend das Gesundheitsministerium die regionalen Pläne. Dafür werden auch Verbände, Kommunen und Gewerkschaften angehört.
Die SPD-Fraktion behält sich einen Gang zum Verfassungsgerichtshof NRW vor, falls die Landesregierung bei einer neuen Kleinen Anfrage zu den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen den Krankenhäusern und Krankenkassen wieder ihren alten Standpunkt vertreten sollte. Die Frist zur Beantwortung der Anfrage durch die Regierung läuft noch.
Nach den Plänen der Landesregierung ist nicht mehr die Bettenzahl das zentrale Planungsinstrument. Die über 300 Krankenhäuser in NRW sollen sich auf bestimmte Leistungen spezialisieren. Ein Kernpunkt ist, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss. Intensivmedizin muss flächendeckend vorgehalten werden.







Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen