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Kritik am MDK-ReformgesetzStrafzahlungen und Kürzungen an falscher Stelle

Zum Jahresbeginn 2020 wird das MDK-Reformgesetz in Kraft treten. Kliniken kritisieren jedoch, dass an falscher Stelle finanziell gekürzt würde. So muss das Ortenau Klinikum sogar eine Strafe in Millionenhöhe zahlen.

Geldstrafe
Pixabay
Symbolfoto Geldstrafe

Den Kliniken in Deutschland drohen ab dem kommenden Jahr weitere finanzielle Belastungen. Grund dafür ist das am 7. November im Bundestag verabschiedete MDK-Reformgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Auch das Ortenau Klinikum sieht dadurch weitere finanzielle Belastungen auf sich zukommen. „Die Auswirkungen des neuen Gesetzes werden uns im kommenden Jahr voraussichtlich mit bis zu 1,8 Millionen Euro Einbußen in unserer Bilanz treffen“, so Christian Keller, Geschäftsführer des Ortenau Klinikums. In den folgenden Jahren könnten die finanziellen Kürzungen sogar noch höher ausfallen.

Das MDK-Reformgesetz soll insbesondere durch eine Neustrukturierung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und eine Neuregelung der Rechnungsprüfung in Zukunft eine faire Prüfung der Krankenhausabrechnungen gewährleisten. So sollte beispielsweise die sogenannte Prüfquote auf zehn Prozent gesenkt werden. Momentan prüfen die Krankenkassen bundesweit rund 15 bis 30 Prozent der ihnen in Rechnung gestellten Krankenhausfälle.

„Nachträgliche Mogelpackung“

Die jetzt enthaltenen Regelungen zur Rechnungsprüfung stoßen bei den Krankenhäusern jedoch auf heftige Kritik. Denn kurz vor Verabschiedung des Gesetzes wurde per Änderungsantrag die Prüfquote für 2020 kurzerhand auf 12,5 erhöht. Zudem wird eine Strafzahlung für Krankenhäuser eingeführt. Künftig müssen sie eine Strafzahlung in Höhe von zehn Prozent der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag, mindestens jedoch in Höhe von 300 Euro pro Fall, entrichten, wenn der MDK eine Abrechnung beanstandet. Je nach der Anzahl der beanstandeten Rechnungen, kann die Prüfquote für einzelne Häuser in den kommenden Jahren sogar weiter steigen. „Das Gesetz stellt sich nachträglich als Mogelpackung für die Krankenhäuser heraus“, ist Keller verärgert.

Insbesondere kritisiert der Geschäftsführer, dass ein Gesetz mit derart großen finanziellen Auswirkungen bereits nach wenigen Wochen in Kraft treten soll. „Damit lässt der Gesetzgeber den Krankenhäusern keine Chance auf eine solide Haushaltsplanung, treibt sie in die roten Zahlen und setzt seine Politik der ungeregelten Marktbereinigung fort.“ Auch dieses Gesetz werde Spuren in der Krankenhauslandschaft hinterlassen.

Aufgrund der seit Jahren bestehenden unzureichenden Krankenhausfinanzierung durch Bund und Land und weitere ungünstige Rahmenbedingungen seien viele Kliniken finanziell in einer schwierigen Lage. Auch für das Ortenau Klinikum erwartet der Geschäftsführer im laufenden Jahr ein hohes Defizit. „Durch zusätzliche Kürzungen wird unsere finanzielle Lage dann weiter verschärft“, betont Keller.

Patientenversorgung als „Fehlbelegung“ bezeichnet

Der Geschäftsführer des Ortenau Klinikums wendet sich vor allem auch gegen die Begriffe „Falschabrechnungen“ und „Strafzahlungen“. Denn in den meisten Fällen würde der MDK einen zu langen Krankenhausaufenthalt bemängeln. Die Verweildauer sei jedoch keine Frage der richtigen oder falschen Abrechnung, sondern der gegebenen Behandlungssituation geschuldet. Keller schildert das Verhalten des MDK am Beispiel einer 82-jährigen Patientin mit Krebs im Endstadium. Nach einer Operation habe das Ortenau Klinikum versucht, die Patientin mit einer palliativen Komplexbehandlung für eine häusliche Versorgung zu stabilisieren. Erst als dies nicht gelang, musste die Patientin in eine Pflegeeinrichtung verlegt werden. Dies konnte mangels freier Pflegeplätze erst nach mehreren Tagen erfolgen. Der MDK stuft die letzten sechs Tage als „Fehlbelegung“ ein und kürzte die Rechnung des Ortenau Klinikums um rund 2200 Euro.

„Dafür, dass wir Patienten versorgen, sollen wir bestraft werden“, so Keller. Wenn es keine Plätze in geeigneten Pflegeeinrichtungen gebe, könne die Klinik die Patienten nicht einfach auf die Straße setzen. Es sei ein Skandal, dass die Kliniken für bestehende Versorgungslücken in anderen Sektoren, wie etwa dem Pflegebereich, finanziell aufkommen sollen.

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