
Bisher war im Reform-Entwurf vorgesehen, nur Krankenhäuser mit auffällig erhöhten Prüfauffälligkeiten mit Strafzahlungen zu belegen. Die Änderungsanträge sehen nun vor, dass jedes Mal, wenn die Rechnung eines Krankenhauses nach Überprüfung gekürzt wird, und sei es nur um den geringsten Betrag, das Krankenhaus 300 Euro Strafe zahlen soll.
„Nochmals für die Abgeordneten betont: Nachgewiesen ist, dass die überwiegende Anzahl aller vom MDK geprüften Rechnungen korrekt ist. Moniert werden überwiegend solche Rechnungen, bei denen tatsächlich erbrachte Leistungen von den Prüfern in Frage gestellt werden – etwa, wenn ein Patient angeblich auch ambulant hätte behandelt oder eher entlassen werden können. Grund dafür sind häufig fehlende Kapazitäten im ambulanten Bereich – ein wachsendes Problem. Wir können diese Patienten nicht ins Nirgendwo entlassen, wenn sie weitere ambulante Betreuung benötigen, die aber nicht verfügbar ist“, so der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD), Dr. Josef Düllings. Leistungen würden im Sinne der Patienten erbracht, aber nicht finanziert. Und das soll künftig nicht nur Rechnungskürzungen, sondern auch Strafzahlungen auslösen?
Das Vertrauen der Krankenhäuser in die Gesundheitspolitik wird mit dieser völlig ungerechtfertigten Strafaktion verspielt. „Wir sehen uns in eine Kampagne der Politik überzogener Bürokratie, Gängelei und Strafaktionen gedrängt“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.
Ebenfalls im Änderungsantrag enthalten ist die Erhöhung der ursprünglich vorgesehenen Prüfquote von 10 Prozent auf 12,5 Prozent, die dem MDK noch mehr Spielraum für Strafzahlungen geben wird. Denn eines ist für das Krankenhausmanagement aus langjähriger, schmerzlicher Erfahrung sicher: Die Prüfer werden immer Gründe finden, eine Rechnung zu kürzen, und sei es nur um einen Euro. Das spült weiteres Geld in die bereits übervollen Kassen der Krankenkassen. Und es wird zu weiteren jahrelangen Rechtsstreitigkeiten vor den Sozialgerichten kommen.
„Ziel der MDK-Reform war es ursprünglich, den Prüfhorror der Krankenkassen, den ja auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor einem Jahr heftig kritisiert hatte, in normale, akzeptierbare Bahnen zu lenken. Das sollte auch weiterhin das Ziel sein“, so der VKD-Präsident. „Wir appellieren an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, dieses Gesetz abzulehnen. Stellen Sie sich schützend vor die Krankenhäuser und deren Mitarbeiter in ihren Wahlkreisen und lassen Sie nicht zu, dass die Tätigkeit im Krankenhaus kriminalisiert wird und immer mehr Kliniken in die Insolvenz gedrückt werden“, erklärte der DKG-Präsident.
„Die Krankenhäuser sind entsetzt über die Änderungsanträge zum Gesetz zur Reform des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Das ursprüngliche Versprechen, diesen Dienst unabhängiger zu gestalten und Rechnungsprüfungen fairer zu machen, wird mit der nun vorgesehenen Änderung komplett gebrochen. Mit den vorgesehenen Strafzahlungen kriminalisiert die Politik Krankenhäuser und ihre Mitarbeiter, entzieht den Kliniken Millionenbeträge und treibt immer mehr Krankenhäuser in die Insolvenz“, erklärte Dr. Gerald Gaß.





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