
Die Verteidiger wiesen die Anklage zu Prozessbeginn am Montag zurück. Ihre Mandanten hätten sich nicht strafbar gemacht, erklärten sie. Der Vorgang sei damals von Juristen überprüft worden, das Geld zudem später zurückgezahlt worden.
Die damals Hauptamtlichen im Vorstand - eine heute 73-Jährige, ein heute 56-Jähriger sowie ein inzwischen 64-Jähriger - sollen laut Anklage von dem neugewählten Vorsitzenden der Vertreterversammlung gefordert haben, ihre Dienstverträge nachträglich zu ändern, um an Übergangsgelder zu kommen. Der mitangeklagte 59-Jährige habe dem Drängen nachgegeben. Die Zahlungen wären nach Auffassung der Anklage aber nur bei einem Ausscheiden aus dem Amt rechtmäßig gewesen. Es habe sich abgezeichnet, dass der Vorstand weitere Jahre bleiben würde.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin organisiert die ambulante medizinische Versorgung gesetzlich Versicherter in der Hauptstadt. Ihr gehören nach eigenen Angaben etwa 6800 niedergelassene Ärzte und 1600 Psychotherapeuten an.





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