- BEITRAGSSATZ: Er steigt für die 50 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 14,9 auf 15,5 Prozent. Dieser Wert galt schon vor der Wirtschaftskrise. Der Anstieg belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit jeweils 0,3 Prozentpunkten zusätzlich. Die Beitragslast ist aber ungleich verteilt: 8,2 Prozent vom Bruttoeinkommen entfallen auf Arbeitnehmer und Rentner; für die Arbeitgeber sind es 7,3 Prozent. Für sie wird der Satz bei diesem Stand eingefroren. Bei einem Monatseinkommen von 2500 Euro brutto verteuert sich die GKV mit der Erhöhung um 7,50 Euro monatlich. - AMBULANTE BEHANDLUNG/MEDIKAMENTE: Wer sich als GKV-Versicherter beim Arzt behandeln lässt, kann dies auf Rechnung tun und diese dann zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen. Verbraucherschützer warnen aber, dass Patienten bei dieser Abrechnungsmethode durchaus auf Kosten sitzen bleiben können, weil die Kasse nur einen Teilbetrag erstattet. Bisher war die Entscheidung für die Kostenerstattung ein Jahr lang bindend, künftig gilt sie für drei Monate. Wer als GKV- Versicherter ein teureres Medikament als von der Kasse akzeptiert wünscht, kann auch dieses bei Übernahme der Mehrkosten bekommen.
- WECHSEL IN DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: Der Wechsel aus der GKV in eine Privatkasse wird für Besserverdiener leichter. Wer brutto über der Versicherungspflichtgrenze von 4125 Euro (2011) verdient, kann bereits nach einem Jahr von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Bisher musste man drei Jahre warten. Die Privatkassen profitieren 2011 zwar von Rabattverhandlungen der gesetzlichen Kassen mit Arzneiherstellern. Unabhängig davon haben sie den knapp neun Millionen Versicherten teilweise happige Beitragserhöhungen angekündigt.
BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN IN DER SOZIALVERSICHERUNG
- In der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sinkt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3750 Euro auf 3712,50 Euro Monatseinkommen. Wer mehr verdient, zahlt für das Einkommen über 3712,50 Euro keine Beiträge zur Kranken- und Pflegversicherung. Durch die Absenkung werden Einkommen im Bereich zwischen 3712,50 und 3750 geringfügig entlastet.
- In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es nach Ost und West differenzierte Beitragsbemessungsgrenzen: Im Westen bleibt sie unverändert bei 5500 Euro Monatseinkommen. Im Osten steigt sie von 4650 auf 4800 Euro. Für Ost-Beschäftigte mit einem Verdienst von derzeit 4650 Euro oder mehr wird die Sozialversicherung in diesem Bereich also um bis zu 17 Euro im Monat teurer. Das gleiche gilt für deren Arbeitgeber.


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