Der Pflegenotstand in Deutschland lässt sich durch gesetzliche Vorgaben für die Personalausstattung von Krankenhäusern in den Griff bekommen. Ihr stehen auch die Finanzierungsbedingungen des Fallpauschalen-Systems (DRG) nicht entgegen. Das ist das Ergebnis der Studie eines Forscherteams der Universität Duisburg-Essen unter Leitung von Professor Jürgen Wasem im Auftrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Die Analyse stützt frühere Erhebungen der Gewerkschaft, wonach rund 162.000 Vollzeitkräfte fehlen. Am größten ist die Not in der Pflege.
Personalknappheit könne sich nachhaltig manifestieren
"Alle Sachzwang-Argumente sind hinfällig. Es ist keine Frage, ob es geht, sondern ob man es will", stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler klar. Am Montag tagt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Berlin, die bis Ende des Jahres Eckpunkte zur Krankenhausreform entwickeln soll. Den Ergebnissen des Forscherteams um Wasem zufolge hat seit der Umstellung der Krankenhausvergütung auf Fallpauschalen 2003 eine enorme Arbeitsverdichtung stattgefunden, so dass notwendige pflegerische Leistungen vielfach nicht mehr erbracht werden könnten. Auch berge die Kalkulationslogik der Fallpauschalen die Gefahr, dass sich Personalknappheit nachhaltig manifestiere.
Am ehesten geeignet sei der Einsatz von Pflegeaufwandserfassungssystemen zur Personalbemessung, so Verdi. Sie orientierten sich am tatsächlich anfallenden pflegerischen Versorgungsaufwand und würden somit der Situation in der Praxis am ehesten gerecht. Nicht zuletzt gelte es, auch die Attraktivität des Pflegeberufs aufzuwerten, was neben einer ausreichenden Personalbesetzung in den Krankenhäusern auch einer Weiterentwicklung bei den Aufgaben und in der Vergütung bedürfe, schreiben die Forscher.




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