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Bund-Länder-AGWie die Politik die Kliniklandschaft reformieren will

Die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Reform der Krankenhaus-Versorgung hat sich beim Endspurt ihrer Verhandlungen offenbar auf konkrete Eckpunkte eines Umstrukturierungsprogramms für den stationären Sektor verständigt.

Planbare Leistungen wie Wirbelsäulen-Operationen, Hüft-und Knie-TEPs sollen künftig an dafür technisch und personell gut ausgestatteten Standorten gebündelt werden; bestimmte Krankenhäuser sollen zu Einrichtungen der Grund- und Notfallversorgung rückgebaut werden; nicht-rentable Kliniken sollen zu ambulanten und kombinierten Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen umgewidmet werden: Dies sind zentrale Ergebnisse der zu Ende gehenden Verhandlungen der Bund-Länder-AG zur Reform der Krankenhausversorgung, berichtet die "Ärztezeitung".

Finanzierung noch strittig
Wie es in dem Bericht weiter heißt, sollen die Maßnahmen zur Neuaufstellung des stationären Sektors durch einen noch zu schaffenden Strukturfonds finanziert werden. Woher das Geld dafür stammen soll, schien zuletzt allerdings noch offen. Das Geld sollten Bund, Länder und die Kassen gemeinsam bereitstellen, forderte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Dieser Punkt müsse in der abschließenden Verhandlungsrunde der Bund-Länder-AG diskutiert werden. Der krankenhauspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Lothar Riebsamen, lehnte eine Beteiligung des Bundes an einem solchen Fonds jedoch ab. Investitionen in die Krankenhäuser und die Planung seien Ländersache, sagte der CDU-Abgeordnete. An den Grundlagen der dualen Finanzierung solle man nicht rütteln.

Abbau von Überkapazitäten geplant
Schon bei der Vorstellung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Frühjahr hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) deutlich gemacht, dass die Verhandlungen nicht mit dem Ziel geführt würden, die Länder aus ihrer Verantwortung für die Investitionsfinanzierung zu entlassen. Der stellvertretende Vorstandschef des GKV-Spitzenverbands,
Johann-Magnus von Stackelberg, kündigte für die Kassen die Bereitschaft an, Geld in den Abbau von Überkapazitäten zu stecken, auch über einen Restrukturierungsfonds. Die Kassen könnten auch Investitionskosten tragen, nicht aber Überkapazitäten finanzieren.

In den zurückliegenden Jahren erlebte es das Gesundheitswesen immer wieder, dass angekündigte "große Reformen" sich am Ende als Konsens-Produkte entpuppten. Hierzu heißt es in der Ärztezeitung: "Die Gruppe verhandelt hinter geschlossenen Türen. Längst gibt es Spekulationen darüber, ob die angekündigte umfassende Reform des stationären Sektors so umgesetzt werden kann, wie sie im Koalitionsvertrag steht."

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