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DKG-PositionWie gefährlich ist Leiharbeit in der Pflege?

Bereits jedes zweite Krankenhaus ist auf Leiharbeit in der Pflege angewiesen. Die DKG veweist in diesem Zusammenhang auf Studien, die von ernsten Folgen für die Patientensicherheit sprechen. Sie fordert daher massive Einschränkungen.

Notfall
Spotmatikphoto/stock.adobe.com
Symbolfoto

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert die Leiharbeit in der Pflege und im ärztlichen Dienst zu begrenzen. „Das Ausmaß der Leiharbeit gefährdet zunehmend die Arbeit auf den Stationen, es spaltet die Belegschaften, gefährdet die Versorgung und führt zu einer unabsehbaren Kostenspirale, die am Ende die Versicherten zu tragen haben. Die Politik ist gefragt, hier so schnell wie möglich einzugreifen“, fasst DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß die Lage zusammen.

Wurde Leiharbeit früher zur Abdeckung von kurzfristigen Personalausfällen oder Belastungsspitzen eingesetzt, entwickle sich diese Ausnahme mittlerweile zum Regelfall. In bestimmten Fachdisziplinen wie der Anästhesie könnten nur noch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von Honorarverträgen oder Leiharbeit gefunden werden, so die DKG in ihrem Positionspapier. Aktuelle Zahlen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) und des Statistischen Bundesamtes belegen diese Aussagen.

Laut dem DKI-Krankenhausbarometer hat im Jahr 2020 jedes zweite Krankenhaus auf Leiharbeit in der Pflege zurückgreifen müssen. Im Durchschnitt bezogen die Krankenhäuser 5,3 Vollzeitkräfte aus Leiharbeitsfirmen auf Allgemeinstationen. Auf Intensivstationen waren es 4,6 Vollzeitkräfte auf Basis von Leiharbeit gewesen. Auch im ärztlichen Dienst ist die Lage seit Jahren ähnlich angespannt: zwei Drittel der Krankenhäuser müssen hier Honorar- und Zeitarbeitskräfte einsetzen.

Gefahr für die Patientensicherheit

Internationale Studien würden belegen, dass der Einsatz von Leiharbeit in der Pflege und im ärztlichen Dienst zu einer Gefährdung der Patientensicherheit führt, warnt die DKG. Gründe dafür seien unter anderem, dass durch häufige Personalwechsel die Einarbeitung, beispielsweise in Hygiene- und Qualitätsstandards und die Einweisung in zwischen den Häusern heterogene Medizintechnik nicht mehr in der erforderlichen Sorgfalt und Gründlichkeit durchgeführt werden könne.

Auch der Zusammenhalt im Team und das Betriebsklima können dadurch gestört sein: „Wir registrieren, wie Belegschaften durch Leiharbeit mehr und mehr gespalten werden. Leasingkräfte können nur zu bestimmten Wunschschichten eingesetzt werden. Der Stammbelegschaft bleiben unbeliebte Zeiten wie Wochenenden, Feiertage oder Nachtschichten. In der Folge wandern immer mehr Beschäftigte in die Leiharbeit ab, so dass sich eine Spirale entwickelt, deren Ende ohne Eingriffe nicht absehbar ist“, erläutert Gaß.

Leiharbeit auf ursprünglichen Zweck beschränken

Problematisch sei auch die Kostenentwicklung, da Leiharbeitskräfte deutlich teurer sind als festangestellte und tarifvertraglich entlohnte Mitarbeitende. Die Personalkosten sind im Durchschnitt doppelt so hoch, teilweise werde sogar das Vierfache verlangt. Diese zusätzlichen Kosten könnten im Pflegebudget nicht mehr geltend gemacht werden. 

„Um aus dieser Spirale auszusteigen sind entschiedene Reformen notwendig. Die Krankenhäuser schlagen vor, Leiharbeit auf ihren ursprünglichen Zweck, Belastungsspitzen auszugleichen, zu beschränken. Zudem muss der Stundensatz in der Leiharbeit einschließlich aller Kosten auf das 1,5-fache der üblichen Vergütung fest angestellter Pflegekräfte begrenzt werden, die Kosten müssen in den Pflegebudgets abgebildet werden. Der Druck durch die Zeitarbeit ist mittlerweile so groß, dass ein Großteil der Krankenhäuser sogar ein Verbot fordert. Dieses Verbot sehen wir als Ultima Ratio, sollten die Reformen nicht greifen“, sagt Gaß. 

Generelles Verbot?

Weitere Maßnahmen könnten zudem die gesetzliche Begrenzung von Vermittlungshonoraren bei der Übernahme sein oder die Verpflichtung von Zeitarbeitsfirmen, in Eigenregie für die regelmäßige Fortbildung der Mitarbeitenden zu sorgen. Die Kosten für die Leiharbeit sollten außerdem wieder vollständig, einschließlich Vermittlungsentgelten und Steuern, im Pflegebudget berücksichtgt werden, führt die DKG aus. 

Im Fall eines generellen Verbots der Leiharbeit in der Pflege und im ärztlichen Dienst – was die Mehrzahl der Krankenhäuser als mittelfristig wünschenswertes Ziel befürwortet – sollte es jedoch Ausnahmen geben. Das Verbot solle sich auf die Berufsgruppe der Pflege und Ärzteschaft erstrecken, aber neben Krankenhäusern auch Pflege- und Rehaeinrichtungen einbeziehen. 

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