
Nach Ansicht des Anklägers entstand ein Schaden von 208.000 Euro, da der Ex-Klinikchef während seiner Amtszeit als Ärztlicher Direktor in den Räumen der Uniklinik eine Zahnarztpraxis als Privatambulanz betrieben habe. Darin soll ein Arzt, der aus Mitteln der Universität bezahlt wurde, tatsächlich für den Direktor gearbeitet haben.
Ursprünglich war die Anklage von einem Schaden von 350.000 Euro ausgegangen. Eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 60.000 Euro, wie vom Verteidiger des Angeklagten vorgeschlagen, hatte die Anklage abgelehnt. Das Gericht gab zu erkennen, dass es noch einen Schaden in Höhe von 28.000 Euro annehme. Dabei spielt eine Rolle, wie das Gehalt des beschäftigten Zahnarztes gewertet wird. Der seit November laufende Prozess soll in dieser Woche weitergehen.




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