Diese Entscheidung hat das Potsdamer Landgericht verkündet. Neben dem Schmerzensgeld steht der Frau demnach auch Ausgleich für weitere Behandlungskosten zu, die nach der missglückten Bauchdeckenstraffung immer noch anfallen.
Die Patientin hatte sich im April 2012 operieren lassen. Bei dem Eingriff erlitt sie starke und schmerzhafte Verbrennungen am Gesäß. Wie es zu den Verbrennungen kam, wurde nicht bekannt. Die Patientin hatte von der Klinik 50.000 Euro Schmerzensgeld verlangt.


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