Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (1 AZR 179/11, 1 AZR 611/11). Die Kirchen dürfen aber auch den sogenannten dritten Weg wählen und mit den Gewerkschaften verbindliche Verhandlungsergebnisse vereinbaren. Das Gericht wies damit Klagen kirchlicher Arbeitgeber zurück, die Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi und des Marburger Bundes untersagen lassen wollten. Das Urteil betrifft vor allem die rund 1,3 Millionen Beschäftigten bei Diakonie und Caritas. Ihnen waren Streiks bislang verboten.
Das Gericht musste über einen Musterfall entscheiden: Bereits 2009 kam es in der Region um Bielefeld zu einer Streikwelle: Neun kirchliche Einrichtungen wurden bestreikt, woraufhin die Diakonie vor das Arbeitsgericht zog und gegen Verdi auf Unterlassung der Streikorganisation klagte. Das Gericht gab der Diakonie Recht, Verdi ging in Berufung. Im Januar 2011 drehte das Landesarbeitsgericht Hamm das erstinstanzliche Urteil und gab der Gewerkschaft Recht: Streiks in der Diakonie sind demnach möglich.
Es gilt als sicher, dass die Streitparteien sich vor dem Bundesverfassungsgericht wieder sehen werden. Lesen Sie Hintergründe zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen in unserem Magazinbeitrag "Abgekommen vom Dritten Weg".


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