Schon der Kopf des Kindes habe nicht richtig durch den Geburtskanal gepasst, und die Schulter habe es dann nicht mehr geschafft, sagte der gerichtlich bestellte Sachverständige. Statt einer riskanten Entbindung mit Saugglocke hätten die Ärzte unbedingt einen Kaiserschnitt vornehmen müssen. Das Münchner Landgericht hatte dem Kind zusätzlich zu einer außergerichtlich vereinbarten Entschädigung von 25 000 Euro weitere 40 000 Euro zugesprochen und die Haftung der Klinik für Folgeschäden bejaht. Aber die Klinik legte Berufung ein.
Ein vom Krankenhaus beauftragter Privatgutachter warf dem gerichtlichen Sachverständigen ein "gewisses Unvermögen" vor. Bei einem Geburtsstillstand nach drei Stunden einen Kaiserschnitt vorzunehmen, sei "falsch, das weiß heute jede Hebammenschülerin". Das Gericht forderte den Gutachter der Klinik auf, solche Beleidigungen zu unterlassen: "Das schadet Ihrer Sache."
Die Mutter des Mädchen sagte, ihre Tochter sei besonders beim Sport beeinträchtigt und habe im Kreis der Gleichaltrigen unter ihrer Behinderung zu leiden. Als Folge des verkürzten Arms drohe eine Verformung der Wirbelsäule. Einmal pro Woche gehe sie zur Physiotherapie. Das Urteil im Berufungsprozess steht noch aus.




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