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Skandalfall Gustl MollathBundesjustizministerin will Einweisung in Psychiatrie neu regeln

Die juristischen Hürden zur Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie sollen höher gesetzt werden. Das hat sich die Bundesjustizministerin vorgenommen.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Möglichkeiten einschränken, Straftäter in die Psychiatrie einzuweisen. Entsprechende Entscheidungen sollen häufiger als bislang überprüft werden. Es gebe dazu ein Reformpapier mit ersten Überlegungen, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Er bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung".

Angesichts "der Tiefe des Eingriffs in die Freiheit" sei die Reform dringend erforderlich, zitiert die Zeitung aus dem Papier. Die Unterbringung in der Psychiatrie soll demnach künftig auf gravierende Fälle beschränkt werden.

Auslöser: Gustl Mollath
Als Begründung für die Reformüberlegungen wird in dem Bericht die wachsende Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter genannt, dabei auch der Fall Gustl Mollath. Der Nürnberger war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden, ist dort trotz wachsender Zweifel an der Sorgfalt der Einweisung noch immer.

Es solle dabei bleiben, dass auch eine Geringfügigkeit Anlass der Unterbringung sein kann. Zum ersten Mal soll die Entscheidung künftig nach vier Monaten überprüft werden - statt erst nach einem Jahr. Danach sollen weitere Prüfungen nach acht Monaten und einem Jahr folgen. Die Dauer der Unterbringung soll begrenzt werden.

DDR-Opferverband begrüßt die Pläne
Der DDR-Opferverband "Vereinigung 17. Juni" begrüßte die Pläne als "überfällig". Das Leiden der Opfer "durch ungerechtfertigte amtliche Beschlüsse oder Urteile darf nicht durch die Hintertür der Gleichgültigkeit in einem demokratischen Rechtsstaat seine indirekte Fortsetzung finden", erklärte der Verein.

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