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Truppenärztliche VersorgungBundeswehr muss Soldatin künstliche Befruchtung zahlen

Die Bundeswehr muss einer Soldatin die Kosten für eine künstliche Befruchtung zahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschieden.

Die Soldatin hatte auf die Übernahme der Kosten im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung geklagt. Die Bundeswehr hatte die Zahlung abgelehnt und sich auf Verwaltungsvorschriften berufen, die Maßnahmen zur Familienplanung ausschließen.

Der 5. Senat stellte fest, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage zur unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung mangele (Aktenzeichen 5 C 29.12). Diese wie bisher nur über Verwaltungsvorschriften zu regeln, sei verfassungswidrig. "Für die Zukunft muss der Leistungsumfang der medizinischen Versorgung durch eine Verordnung oder ein Gesetz geregelt werden", sagte ein Gerichtssprecher. Dann könne sich auch die Rechtslage zur Übernahme von Kosten für eine künstliche Befruchtung noch einmal ändern.

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