Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden. Wie das Gericht am Montag mitteilte, wurde die Klage des Mediziners gegen seine Kündigung zurückgewiesen. Der Kreis Darmstadt-Dieburg hatte bereits im Dezember 2011 von dieser Entscheidung berichtet, die damals jedoch noch nicht rechtskräftig war.
Im konkreten Fall hatte zum 1. November 2009 ein habilitierter Facharzt bei einem Krankenhaus im Raum Darmstadt als Leiter der Gynäkologie und Geburtshilfe angefangen, mit einem garantierten Jahreseinkommen von 220 000 Euro. Der heute 52-Jährige unterzeichnete dabei nach Angaben des Gerichts eine Erklärung, wonach unter anderem kein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Er verpflichtete sich außerdem, eingeleitete Verfahren oder Verurteilungen zu melden.
Im August 2010 wurde der Mediziner dann von einem Amtsgericht wegen fahrlässiger Tötung eines Neugeborenen zu einer Geldstrafe von 13 500 Euro verurteilt. Der Fall ging auf das Jahr 2002 zurück, damals arbeitete der Mann in einer Klinik in Niedersachsen und soll einen Kaiserschnitt zu spät eingeleitet haben. Das Strafverfahren war wegen eines Schmerzensgeldprozesses zeitweise ausgesetzt. Als der neue Arbeitgeber aus der Presse von der Verurteilung erfuhr, wurde der Chefarzt entlassen. Zu Recht, entschied nun das Landesarbeitsgericht.


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