Nach gravierenden Komplikationen im Anschluss an den Eingriff sei der Kläger zum Frührentner geworden, berichtete das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm über das Urteil. Ihm musste ein künstlicher Darmausgang gelegt werden. Das Urteil des 26. Zivilsenats ist rechtskräftig (Az.: 26 U 85/12). In der ersten Instanz hatte das Landgericht Bielefeld die Klage abgewiesen. Das OLG befand, der beklagte Mediziner hafte, weil davon auszugehen sei, dass er den Kläger ohne ausreichende Aufklärung behandelt habe. Der hatte eine nur allgemein gehaltene vorgedruckte Einverständniserklärung unterschrieben.
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