Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

Privatkliniken-KlageDer Fall Calw kommt voraussichtlich vor den Bundesgerichtshof

Die Klage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen staatlichen Subventionen an die Kreiskliniken Calw ist in die zweite Runde gegangen: Der Fall ist jetzt am Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) mündlich verhandelt worden. Alles deutet darauf hin, dass das OLG die Berufung abweisen wird.

Das Urteil wird am 20. November verkündet. In der Verhandlung wurde deutlich, dass der Richter die Klage auf Unterlassung staatlicher Beihilfe für die Kreiskliniken Calw für unbegründet hält. Er betonte aber, dass das OLG nicht die letzte Instanz und eine grundsätzliche Klärung am Bundesgerichtshof oder Europäischen Gerichtshof sinnvoll sei. Der Fall befindet sich jetzt bereits in der zweiten Instanz. Anfang des Jahres hatte der BDPK bereits ohne Erfolg am Landgerichts Tübingen geklagt.

BDPK-Mann Bublitz kritisiert Bezug auf Pflichtträgerschaft
Der Richter des OLG Stuttgart beruft sich in seiner Einschätzung, dass die Beihilfe gerechtfertigt sei, vor allem auf Paragraf 3 des baden-württembergischen Landeskrankenhausgesetzes. Dort heißt es: "Wird die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern nicht durch andere Träger sichergestellt, so sind die Landkreise und Stadtkreise verpflichtet, die nach dem Krankenhausplan notwendigen Krankenhäuser und Krankenhauseinrichtungen zu betreiben." Thomas Bublitz, Geschäftsführer des BDPK, kritisiert den Bezug auf die Pflichtträgerschaft: "Der Richter lässt völlig außer Acht, dass die bedarfsgerechte Versorgung in Calw und Umgebung gewährleistet und eine Versorgung der Bevölkerung mehr als sichergestellt ist. Zudem sind die ausgeglichenen Verluste nicht aus Pflichtträgerschaft entstanden, sondern aus unwirtschaftlicher Krankenhausführung."

Genugtuung beim Interessenverband kommunaler Krankenhäuser
Das Europäische Beihilfegesetz, das staatliche Subventionen untersagt, hat der Richter weniger stark gewichtet als das Landeskrankenhausgesetz. Bernhard Ziegler, Vorsitzender des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser, begrüßt dies: "Krankenhausversorgung ist Sache der Mitgliedsstaaten und nicht der EU, das hat nun auch die zweite Instanz hat dem BDPK mehr als deutlich ins Stammbuch diktiert."

Ein aufschlussreiches Interview zur Rolle der öffentlichen Kliniken gab in diesen Tagen die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter in der Stuttgarter Zeitung.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen