Er sei des unerlaubten Verschreibens in 294 Fällen schuldig, entschied die Kammer. Der Mediziner hatte seinen Patienten Dosen des Betäubungsmittels für mehrere Tage mitgegeben. Auch Verwandte und sogar Taxifahrer dienten dabei als Boten. Der Arzt hatte sich auf eine eigene Behandlungsphilosophie berufen. Er habe die Betroffenen in Eigenverantwortung erst stabilisieren und dann entwöhnen wollen. Die Motivation des 46-Jährigen habe nicht im Gewinnstreben gelegen, hieß es auch in der Urteilsbegründung.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen