Das Landgericht Braunschweig hat eine Haftbeschwerde abgelehnt. Die Haftprüfungskammer habe den dringenden Tatverdacht für versuchten Totschlag in neun Fällen bejaht. Angesichts der Schwere der Tat sehe die Kammer den Haftgrund der Fluchtgefahr. Von 2009 bis 2011 soll der frühere Arzt der Uniklinik Göttingen seine Patienten unzutreffend als dialysepflichtig gemeldet haben. Andere Patienten hätten dadurch länger auf eine Transplantation warten müssen, ihr Leben sei gefährdet worden.


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