Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Belastung der Versicherten stehe in einem angemessenem Verhältnis zu dem Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssten nicht alles bezahlen, was "an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist". Zumutbare Eigenleistungen können verlangt werden (1 BvR 69/09).


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