Die Krankenkassen müssen den Klinikaufenthalt eines Alkoholkranken nicht länger bezahlen, wenn die medizinische Behandlung abgeschlossen ist, das berichtet "Die Zeit" und bezieht sich damit auf eine Meldung der Nachrichtenagentur AFP. Das gilt auch, wenn kein Platz in einer Nachsorgeeinrichtung frei ist, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az: S 35 KR 220/12)
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