Viele Patienten möchten vor einer Operation wissen, wie es um die Qualität eines Krankenhauses bestellt ist. Solche Einschätzungen liefern der AOK-Krankenhausnavigator und dessen Qualitätsdaten. Jetzt musste das St. Antonius-Hospital in Eschweiler, das gegen die Veröffentlichung solcher Daten geklagt hat, vor Gericht eine Schlappe einstecken. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, die Beschwerde des St. Antonius-Hospitals aus Eschweiler wegen fehlender Eilbedürftigkeit und nicht offensichtlicher Rechtswidrigkeit zurückzuweisen. Rechtsmittel sind nicht mehr möglich. Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen hatte die Klinik unterstützt. Ähnlich gelagert ist die Klage der Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl. Auch diese Klinik ist in mehreren Vorinstanzen in der Zivilgerichtsbarkeit gescheitert. Ein Verfahren ist noch vor dem Sozialgericht Köln anhängig.
Die AOK Rheinland/Hamburg sieht in dem Richterspruch eine Bestätigung für ihr Angebot an Versicherte, die Versorgungsqualität von Kliniken transparent zu machen. Alle Klagen richteten sich gegen den AOK-Bundesverband. Operationsfälle von AOK-Versicherten werden für den Zeitraum von einem Jahr nach der OP auf die Komplikationshäufigkeit geprüft und vergleichend bewertet. Auf diese Weise zeigt sich, in welchen Krankenhäusern binnen Jahresfrist bei den Patienten besonders wenige, wenige oder besonders viele Komplikationen auftreten. Viele Kliniken veröffentlichen solche Daten mittlerweile freiwillig, um ihre Behandlungsqualität zu belegen.




Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen