Nach einem folgenschweren Fehler in einer Mainzer Schönheitsklinik ist zumindest die Verurteilung der damaligen Medizinstudentin rechtskräftig. Die angeklagte Nachtwache der Mainzer Schönheitsklinik habe ihren Einspruch gegen die Geldbuße über 4.500 Euro (180 Tagessätze) wegen fahrlässiger Körperverletzung zurückgezogen, teilte das Amtsgericht Mainz mit. Eine zweifache Mutter, war im Juni 2011 ins Koma gefallen, weil ihr die Frau als Nachtwache fälschlicherweise ein Narkosemittel verabreicht hatte.
Ein Jahr Haft auf Bewährung
Auch der Leiter der Schönheitsklinik, Klaus Niermann, hat nach Angaben des Gerichts einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erhalten, jedoch Einspruch eingelegt. Er sei zu einem Jahr Haft auf Bewährung sowie zu einer Geldbuße von 20.000 Euro verurteilt worden. Vor rund einem Jahr war bereits ein Vergleich über 1,5 Millionen Euro Schadenersatz und Rente für die Patientin geschlossen worden.


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