Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch Revision eingelegt werden. Der 58 Jahre alte Angeklagte war Chefarzt in einem Krankenhaus in Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis), als er im Juli 2012 die Frau operierte. Der Anklage zufolge stand die Entfernung der Leberhälfte weder im OP-Plan noch war sie mit der Patientin abgesprochen. In der Anklage werden dem 58-jährigen Arzt „grobe, aus objektiver Sicht nicht nachvollziehbare Fehler” vorgeworfen. Die Operation verlief so dramatisch, dass die Frau ins Universitätsklinikum Mannheim verlegt werden musste. Dort starb sie wenige Tage später.
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