Waren eine Hormontherapie und eine Operation verkehrt? In einem Nürnberger Prozess will das Landgericht Nürnberg-Fürth seine Entscheidung verkünden. Die Intersexuelle Michaela R. aus Mittelfranken wirft dem Universitätsklinikum Erlangen und einem Arzt vor, sie vor der Behandlung nicht über die Tragweite und Folgen aufgeklärt zu haben. Durch die Therapie mit weiblichen Hormonen vor rund 20 Jahren sei sie so schwer erkrankt, dass sie heute voll erwerbsunfähig sei. Die Klägerin fordert 250.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie eine monatliche Rente von 1.600 Euro.
Intersexuelle Menschen tragen Merkmale beider Geschlechter in sich
Nach Angaben von Michaela R. verschwiegen ihr die Mediziner damals, dass sie zwar äußerlich weibliche Geschlechtsorgane hatte, ihr XY-Chromosomensatz jedoch der eines Mannes ist. Beim Prozessbeginn Ende Februar hatte ein Gutachter erläutert, heutzutage gehöre die Besprechung der Chromosomenanalyse dazu. Damals sei es jedoch üblich gewesen, die Patienten nicht über ihren Chromosomensatz aufzuklären. Früher seien die Mediziner noch der Meinung gewesen, dass diese Information einen zu großen Schock für die Patienten bedeuten würde. Die erste ärztliche Leitlinie zur Intersexualität gab es erst im Jahr 2007. Dennoch gibt es nach Angaben des Gutachters heute wie damals keine eindeutigen Vorgaben für die Behandlung von intersexuellen Menschen. Es müsse immer ein individueller Weg gefunden werden.
Es ist der zweite derartige Prozess in Deutschland
In einem ersten Prozess in Köln hatte eine Krankenpflegerin 2008 einen juristischen Sieg gegen einen Chirurgen erzielt. Nach langem Leidensweg und unfreiwilligem Leben als Mann hatte sie den Arzt wegen einer 30 Jahre zurückliegenden Operation verklagt. Das Kölner Landgericht entschied, die folgenreiche OP sei ein rechtswidriger Eingriff gewesen. Der Mediziner habe seiner damals 18 Jahre alten Patientin die weiblichen inneren Geschlechtsorgane entfernt, ohne sie vorher umfassend aufgeklärt zu haben.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen