Verbraucherschützer begrüßen hingegen, dass Patienten nun ein gesetzliches Recht darauf haben, bei einigen Therapieentscheidungen die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen. Die Bundesregierung zielt dabei auf bestimmte Operationen, die für Kliniken finanziell attraktiv sind. Um die Zahl dieser Operationen zu senken, sei die Verankerung einer Zweitmeinung jedoch das falsche Mittel, kritisiert Professorin Ingrid Mühlhauser: "Immer noch lohnen sich bestimmte Eingriffe finanziell mehr als andere Behandlungsoptionen." Diese "Fehlanreize" solle die Politik ändern. Das Recht auf eine Zweitmeinung decke dieses Problem nur zu.
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