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Bundesverfassungsgericht nimmt Klage nicht anSchlappe für Helios in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage des privaten Klinikkonzerns gegen eine Novelle im Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht angenommen. Mit der Änderung wollte der Gesetzgeber Privatpatienten und Selbstzahler, die in ausgegründeten Privatkliniken behandelt wurden, vor übermäßig hohen Rechnungen schützen. Mit dem Gang nach Karlsruhe versuchte Helios zu verhindern, dass ausgegründete Privatkliniken unter das Krankenhausentgeltgesetz fallen.

Zugelassene Plankrankenhäuser, die öffentliche Fördermittel erhalten, dürfen für die medizinische Behandlung von Privatpatienten keine höheren Entgelte verlangen als für Kassenpatienten. Die Heilstätten können den Patienten nur Zusatzleistungen – wie Chefarztbehandlung, Verpflegung oder komfortable Einzelzimmer – gesondert in Rechnung stellen. Lediglich räumlich und organisatorisch völlig unabhängige Privatkliniken mit eigener Infrastruktur sind nicht an diese Vorschriften gebunden. Sie können die Preise für die medizinische Behandlung frei gestalten.

Der Helios-Dreh für höhere Entgelte
Doch ab 2007 fand Helios einen Dreh, um von Selbstzahlern und Privatpatienten höhere Entgelte für die medizinische Behandlung zu kassieren. Der Konzern wandelte in vielen Kliniken einzelne Stationen oder Flure zu juristisch selbständigen Privatkliniken um. Mit hochwertiger Ausstattung, besserer Verpflegung, mehr Service. Sonst nutzen die Privatkliniken die Infrastruktur der öffentlich geförderten Klinik, wie OP-Säle und Medizintechnik, die Ärzte behandeln sowohl Privat- als auch Kassenpatienten. Ziele von Helios: Der Konzern wollte Einnahmen steigern und gesetzliche Vorschriften aushebeln. Fortan stellte er Privatpatienten und Selbstzahlern für die medizinische Behandlung deutlich höhere Rechnungen aus als früher. Es gab Ärger, Patienten klagten, ihnen würden die höheren Rechnungen nicht mehr vollständig von ihrer privaten Kasse erstattet.

Schwarz-Gelb stoppte Helios & Co
Der PKV-Verband klagte, blitzte in letzter Instanz mit einer Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) überraschend ab. Man könne nicht verbieten, so der BGH, was gesetzlich nicht untersagt sei. Aufgrund der Entscheidung änderte die schwarz-gelbe Koalition das Krankenhausfinanzierungsgesetz und brachte Helios und Nachahmer um eine wichtige Einnahmequelle. Organisatorisch und räumlich mit einem Plankrankenhaus verbundene Plankliniken dürfen keine höheren Entgelte verlangen. Die Änderung trat zum 1. Januar 2012 in Kraft. Nach Beobachtungen des PKV-Verbandes passte Helios die Rechnungen formal dem Gesetz an, dafür erschien mit dem "Investitionszuschlag" plötzlich eine bisher unbekannte Position auf den Rechnungen der Patienten. Begründung von Helios: Für Privatkliniken erhalte man keine stattlichen Zuschüsse. Der PKV-Verband reichte eine Verbandklage ein, gleichzeitig zog Helios zusammen mit anderen Kliniken vor das Bundesverfassungsgericht. Bei etwa 100 der 185 Privatkliniken soll es sich um sogenannte "Ausgründungen" handeln.

Blutige Nase für Private
Trotz juristischer Unterstützung durch eine international tätige Kanzlei holte sich Helios in Karlsruhe eine blutige Nase. Die Richter wiesen die Klage in allen Punkten zurück. So sah das Gericht keine Verletzung von Verfassungsrechten oder die Einschränkung der Berufsfreiheit. Die Gesetzesänderung sei schon aus Gründen des Gemeinwohls gerechtfertigt, um allen Versicherten eine klinische Versorgung zu angemessenen Preisen zu gewährleisten. Die Reform verhindere eine "systemwidrige Quersubventionierung" durch die räumliche Nähe von Privatkliniken innerhalb öffentlich geförderter Häuser. Auch habe Helios nicht darlegen können, dass durch das Gesetz die wirtschaftliche Existenz gefährdet sei. Juristisch anders zu bewerten seien völlig unabhängige Privatkliniken mit komplett eigener Infrastruktur.

Patienten können mit Erstattung rechnen
Privatpatienten und Selbstzahlern, die in ausgegründeten Privatkliniken versorgt worden sind, können jetzt mit einer Erstattung rechnen. Nach Angaben des PKV Verbandes hat Helios zugesagt, man werde keine Investitionszulage mehr verlangen und die seit Anfang 2012 ausgestellten Rechnungen rückwirkend korrigieren. Ob andere Kliniken dieser Praxis folgen werden, ist nicht bekannt.

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