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Landgericht München muss entscheidenSohn will posthum Schmerzensgeld für künstliche Ernährung des Vaters

Für die jahrelange künstliche Ernährung seines schwerkranken und dementen Vaters verlangt ein Sohn nun Schadenersatz vom Arzt.

Das Landgericht München I befasste sich mit dem Fall: Der Sohn macht Schmerzensgeld und Behandlungskosten in Höhe von 150.000 Euro geltend. Sein Vater war von 2006 an über eine Magensonde ernährt worden. Spätestens ein Jahr vor seinem Tod sei dies nicht mehr fachärztlich angemessen gewesen, argumentiert der Sohn. Der Mann starb 2011. Anwalt Wolfgang Putz listete eine ganze Reihe von Leiden des Mannes auf: von Atemnot bis Druckstellen. Die künstliche Ernährung sei nicht mehr gerechtfertigt gewesen, sondern habe das Leiden nur verlängert.

Richter sieht Versäumnisse des Arztes

Ein Gutachter sagte dazu, der Mann sei zwar an Demenz erkrankt gewesen, und es habe hier keine Aussicht auf Besserung gegeben. "Trotzdem würde man in so einem Zustand nicht sagen: Das ist überhaupt nicht lebenswert." Auch 2010 habe kein "unmittelbarer Sterbeprozess" eingesetzt. Der Vater wäre also nur an fehlender Ernährung gestorben. Der Richter sah ein Versäumnis des Arztes vor allem darin, dass der Sohn und der Betreuer nicht zum Beratungsgespräch gebeten worden seien, um über den mutmaßlichen Willen des Patienten zu sprechen.

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