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Selfies mit PatientenStiftung Patientenschutz für Berufsverbot

Im Prozess um entwürdigende Bilder von wehrlosen Patienten im Aachener Klinikum sind drei entlassene Krankenpfleger zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Doch die Frage bleibt - was trieb die Pfleger?

Die Bilder von dementen und betagten Menschen aus der Notaufnahme seien ein Vertrauensbruch am Patienten, sagte die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Aachen. "Die Täter sind diejenigen, die eigentlich eine Fürsorgepflicht haben." Zwei weitere Angeklagte wurden zu Geldstrafen verurteilt. Die insgesamt fünf entlassenen Krankenpfleger aus der Notaufnahme hätten in wechselnder Beteiligung Bilder und ein Video von Patienten gemacht. Darunter seien demente und auch unbekleidete Patienten gewesen.

Ein schwer dementer Herzpatient wurde laut Urteil mit einer Botschaft bemalt. Zwei Bilder und ein Video wurden in einer Whatsapp-Gruppe veröffentlicht. Das Gericht verurteilte die Angeklagten wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen in neun Fällen.

Am Ende blieb diese Frage offen: Warum haben die jungen Leute - ansonsten nach Angaben ihrer Vorgesetzten gute Krankenpfleger - die beschämenden Bilder von Patienten gemacht? Bilder, wie das von der über 80-jährigen stark dementen Frau, zu der sich zwei junge Krankenpfleger ins Bett legten. Oder das Handy-Foto von einem Kollegen, der in der Notaufnahme des Aachener Klinikums neben einer stark dementen, nackten Frau Grimassen schneidet. Die meisten der neun Opfer der zweifelhaften "Foto-Shootings" in der Notaufnahme waren betagt, viele dement oder in der Narkose - alle hilf- und wehrlos.

Auf der Suche nach Erklärungen
"Ob Sie mit Ihrem Alltag nicht klar gekommen sind?", suchte die Richterin am Amtsgericht Aachen, Lena Michel-Rensen, in ihrer Urteilsbegründung eine Erklärung. Bis zuletzt in ihren Plädoyers hatten die Anwälte um mildere Strafen gerungen. "Hier sitzen keine Kriminellen, sondern Menschen, die einen schweren Beruf ausüben. Alle hatten sehr gut gearbeitet", sagte etwa der Verteidiger Heiko Platz. "Wir leben in einer Selfie-Kultur und in einer Social-Media-Kultur. Junge Leute denken nicht darüber nach, was sie fotografieren", meinte er. Sich brüsten, narzisstische Bedürfnisse befriedigen, Macht demonstrieren – für den Psychiater Georg Schürgers verführen die technischen Möglichkeiten der Multimedia-Gesellschaft zu spektakulärer Selbstdarstellung und lassen Schranken fallen.

Die Richterin jedoch machte den Vertrauensbruch an den Patienten deutlich: "Die Zimmer in der Notaufnahme sind ein besonders geschützter Bereich." In die Notaufnahme kämen Menschen in extremen gesundheitlichen Situationen. "Die Täter sind eigentlich diejenigen, die eine Fürsorgepflicht haben", sagte sie. Stattdessen machte einer der Verurteilten einer Patientin Angst, wie aus diesem immer wieder in dem Prozess zur Sprache gekommenen Fall deutlich wurde: Eine ältere Frau lag nach einem Sturz zur Überwachung in der Notaufnahme. Sie hatte sich einen Katheter herausgerissen. Einer der Krankenpfleger machte mit seinem Handy ein Video von der Frau - sie fragte währenddessen immer wieder angstvoll: "Wer sind Sie?" Der Krankenpfleger, der zu der Zeit einen Bart hatte, antwortete: "Ein Terrorist."

Deutsche Stiftung Patientenschutz enttäuscht über Urteil
Den Angeklagten war beim Schlusswort anzusehen und anzuhören, wie geknickt sie waren. "Ich habe diesen Beruf geliebt", sagte ein 32-Jähriger, den das Klinikum wie die anderen auch gefeuert hatte, über seine Arbeit in der Notaufnahme. Dass missbrauchtes Vertrauen auch Misstrauen gegen einen ganzen Berufsstand schaffen kann, war einem anderen klar: "Wir haben Kollegen schwer in Misskredit gebracht", bekannte er in seinem Schlusswort.

"Es ist enttäuschend, dass das Gericht keine Berufsverbote angeordnet hat", kommentierte die Deutsche Stiftung Patientenschutz das Urteil. Entwürdigende Aufnahmen von hilflosen Personen seien schließlich keine Bagatelldelikte. Das Pflegepersonal habe eine herausragende Fürsorgepflicht, die grob missbraucht worden sei.

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