Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Frankfurt am Main hatte gegen diese bezahlte Platzierung geklagt. Die von "jameda" verfolgte Praxis vermittele bei den Nutzern ein falsches Bild über die Qualität des Arztes und könne diese in die Irre führen. Die grafische Darstellung verstärke diesen Eindruck. Außerdem könne die Bezeichnung "Premium-Partner" als eine besonders prämierte Qualität des Arztes missverstanden werden. Die 37. Zivilkammer des Landgerichts München sah diese Praxis jedoch als irreführend und damit unzulässig an. Die Nutzer, die auf der Seite nach den am besten bewerteten Medizinern suchen, gingen davon aus, dass die an oberster Stelle stehenden Ärzte auch die am besten bewerteten seien, so die Münchener Richter. Auch die konkrete Gestaltung der Internetseite zeige nicht hinreichend, dass die abrufbaren Ergebnislisten durch gekaufte Platzierungen beeinflusst seien.
"jameda" prüft Revision
"Wenn sich ein Arzt in einem Internet-Bewertungsportal durch Zahlungen einen Vorteil bei der Platzierung verschafft, muss das für die Nutzer klar erkennbar sein", erklärt der Wettbewerbsrechtsexperte Dr. Stefan Eck von Klaka Rechtsanwälte in München, die den Kläger juristisch vertreten hat. "Das Urteil ist von hoher Bedeutung auch für andere Bewertungsportale, soweit bei diesen zwischen finanziertem Ranking und unabhängiger Bewertung nicht klar unterschieden wird", so Eck. Noch ist das Urteil (Az.: 37 O 19570/14) aber nicht rechtskräftig - und "jameda" wird möglicherweise in Revision gehen. "Wir prüfen das gerade", so Unternehmenssprecherin Kathrin Kirchler. Das Portal hält das Urteil für falsch. "Nutzer von Online-Portalen können redaktionelle Inhalte und werbliche Angebote gut auseinanderhalten", so die Sprecherin. "jameda" ist nach eigenen Angaben das größte Online-Empfehlungsportal für Ärzte in Deutschland. Pro Monat nutzen es mehr als 4,5 Millionen Verbraucher. Das Portal ist eine 100-prozentige Tochter der Tomorrow Focus AG mit Hubert Burda Media als Hauptaktionär.




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