Das Verwaltungsgericht Gera lehnte eine Klage des Krankenhauses auf rund 630.000 Euro ab, berichtete der "Mitteldeutsche Rundfunk". Das Klinikum habe das Geld für besondere Behandlungen, etwa von Krebs- und Schlaganfallpatienten, im Jahr 2009 erhalten wollen. Dafür aber seien die Voraussetzungen nicht erfüllt gewesen, begründete die Richterin die Ablehnung. Ein Sprecher der Krankenhauses teilte dem "MDR" mit, dass die Möglichkeit einer Berufung geprüft werde.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen