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Bundesarbeitsrichter entscheidenWas geschieht mit den DRK-Schwestern?

Das Bundesarbeitsgericht muss am heutigen Dienstag die Frage klären, ob Tausende DRK-Schwestern weiterhin unbefristet in Kliniken arbeiten können. Es geht um den Status der 25.000 Pflegerinnen, die in bundesweit 33 Schwesternschaften organisiert sind.

Foto: Margitta Zimmermann/DRK

Bisher galten sie nach der deutschen Rechtsprechung als Vereinsmitglieder, nicht als Arbeitnehmer. Stufen die höchsten deutschen Arbeitsrichter sie nun als Arbeitnehmer ein, würde ihr Einsatz in Krankenhäusern außerhalb der DRK-Organisation als Leiharbeit gelten und müsste zeitlich befristet werden.

Das Bundesarbeitsgericht hatte zu dieser Frage den Europäischen Gerichtshof angerufen. Dieser hatte den Sonderstatus der Schwestern nicht anerkannt, die endgültige Entscheidung aber den Arbeitsrichtern in Erfurt übertragen.

DRK-Präsident fordert Ausnahmeregelung

DRK-Präsident Rudolf Seiters hatte auf der 66. Ordentlichen Bundesversammlung des Deutschen Roten Kreuzes im vergangenen November das humanitäre Engagement der Rotkreuz-Schwestern für das Gesundheits-, Pflege- und Sozialsystem der Bundesrepublik hervorgehoben. Er richtete einen dringenden Appell an die Politik, diesen Einsatz "zum Wohle der heute und zukünftig in unserem Land lebenden Menschen" durch eine Ausnahmeregelung im künftigen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu verankern.

Ohne eine solche Ausnahmeregelung sei der Einsatz der Rotkreuz-Schwestern für Menschen in Not und in Krisensituationen im In- und Ausland gefährdet. Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung im Alltag, im Krisenfall sowie im bewaffneten Konflikt  gemäß DRK-Gesetz und den Genfer Abkommen sei durch die Schwesternschaften im Deutschen Roten Kreuz dann nicht mehr gewährleistet.

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