Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 1. März während einer Wurzelbehandlung die Brust der 19-jährigen Patientin gestreichelt zu haben. Dies wies der Mediziner zurück: "Ich habe sie nicht belästigt, sondern ihr lediglich beruhigend die Schulter gestreichelt", sagte er. Er müsse eine "dritte Hand gehabt haben, um bei so einer komplizierten Behandlung noch eine Hand auf deren Brust zu legen", betonte der 37-Jährige. Der Zahnarzt bezeichnet das Verhalten der Patientin als "panisch". Die heute 20 Jahre alte Schülerin erzählte dagegen weinend, sie habe dem Zahnarzt immer wieder versichern müssen, dass sie mit seinen Handlungen einverstanden sei.
Der Verteidiger des Angeklagten sprach von einer "wahnsinnig schwierigen Situation mit vielen Widersprüchen". Denn im Behandlungsraum gab es keine Zeugen. Theoretisch könne ihm jede Patientin einen solchen Vorwurf machen. Der Prozess wird am 27. März fortgesetzt.


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