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WhistleblowingArbeitsministerium prüft Schutz für Tippgeber

Eine Arbeitsgruppe des Bundesarbeitsministeriums prüft derzeit eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblowern.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat vergangene Woche mit seinem Urteil gegen Kündigung eines Whistleblowers deutschen Unternehmen eine Quittung erteilt. Arbeitnehmer in Deutschland, die Missstände und Fehlverhalten öffentlich machen, haben durch das Urteil Unterstützung im Falle einer drohenden Entlassung erhalten. Die fristlose Kündigung einer Berliner Altenpflegerin und die Weigerung der deutschen Gerichte, diese Kündigung aufzuheben, verstößt nach Ansicht des EGMR gegen das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Meinungsfreiheit.

In Deutschland fehlen bislang gesetzliche Regelungen zum Hinweisgeberschutz. Rechtsfragen sind oft nur unter Rückgriff auf Rechtsprechung aus dem Arbeitsrecht zu beantworten. Doch der Handlungsdruck steigt. Eine Arbeitsgruppe prüft derzeit eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Whistleblowern, schreibt die  School of Governance, Risk & Compliance.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof zeige, wie wichtig eine Anlaufstelle für Hinweise im Unternehmen” erklärte Birgit Galley, Direktorin der School of Governance, Risk & Compliance. Hinweisgebersysteme, Ombudsleute, Helplines und Beratungsstellen seien geeignete Instrumente.

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