Das Bundeskartellamt hat dem Hamburger Klinikbetreiber Asklepios die beabsichtigte Aufstockung seines Aktienanteils an Rhön-Klinikum auf 10,1 Prozent untersagt. Die Wettbewerbshüter hätten Rhön davon unterrichtet, dass Asklepios die aufschiebende Bedingung für die Aufstockung nicht erfüllen werde, teilte der MDax-Konzern mit.
Das Kartellamt hatte Asklepios im März unter Auflagen erlaubt, den Anteil an dem fränkischen Konkurrenten auf 10,1 Prozent aufzustocken, was in der Satzung des Unternehmens abweichend vom Aktiengesetz als Sperrminorität festgelegt ist. Damit hätte Asklepios eine Übernahme von Rhön durch einen anderen Wettbewerber dauerhaft blockieren können. Bedingung dafür war aber, dass Asklepios im Raum Goslar seine Harzklinik sowie ein medizinisches Versorgungszentrum veräußert. Denn auf dem dortigen Krankenhausmarkt verfügt Asklepios mit einem Marktanteil von mehr als 60 Prozent über eine marktbeherrschende Stellung.


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