Nach Angaben des Melsunger Unternehmens vom Dienstag entschied ein Handelsgericht in Barcelona, dass die spanische Firma Dextromédica die Kanülen bis auf weiteres nicht mehr vertreiben darf, weil Patente von B.Braun verletzt wurden. Die Entscheidung kann noch angefochten werden. Für B.Braun gehe es in Spanien um einen Umsatz im zweistelligen Millionenbereich, sagte Kevin Woehr, Patent-Manager bei B.Braun.
B.Braun hat bereits in anderen Ländern Verkaufsverbote für Waren des indischen Herstellers Poly Medicure erwirkt, zum Beispiel in Deutschland und Malaysia. Nach Unternehmensangaben machen Venenverweilkanülen mit mehreren Hundert Millionen Euro rund ein Zehntel des Gesamtumsatzes von B.Braun aus.


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