Das wurde im Bundesrat bei den Beratungen zum Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist ein Pick-up-Verbot vereinbart. Da die Verhandlung darüber ins Stocken geraten ist, sehen einige Länder im Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel die einzige Möglichkeit, die Auswüchse des Versandhandels zu reduzieren, berichtet der Bundesverband der Apothekerverbände. Weiter heißt es in einer Mitteilung des Verbands: "Damit dürfte sich der Handlungsdruck auf die Regierungsparteien weiter erhöhen. Deren Initiative, die Anwendung des deutschen Preisrechts auch ausländischen Versandanbietern aufzuerlegen, scheint dem Bundesrat offenbar nicht ausreichend."


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