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InkontinenzBVMed unterstützt AOK Rheinland

Der Industrieverband BVMed unterstützt die Initiative der AOK Rheinland/Hamburg, differenzierte Versorgungspauschalen für aufsaugende Inkontinenzprodukte einzuführen.

Ein entsprechender Rahmenvertrag der AOK-Rheinland/Hamburg sieht eine Differenzierung nach Erst- und Folgeversorgung, Kinderversorgung sowie nach den Inkontinenzschweregraden vor. Aus Sicht des BVMed-Fachbereichs Inkontinenzhilfen-Hersteller (FBI-H) kommt dem verschreibenden Arzt in Zukunft eine wesentliche Rolle zu. Er habe mit seiner Verordnung sicherzustellen, dass der Versicherte auch in die für ihn notwendige Pauschalversorgung eingruppiert werde, so die BVMed-Experten. Hier liege eine Herausforderung bei der Umsetzung des Vertrages, da die Eingruppierung entscheidende Auswirkungen auf die nachfolgende Versorgung und Pauschalenkalkulation hat.

Unterstützend wird der BVMed daher eine entsprechende Entscheidungshilfe zur Verfügung stellen, "die es dem Arzt ermöglicht, die korrekte Definition des Inkontinenzgrades festzustellen", so der Verband. Zwischen Leistungserbringern, Krankenkassen, Ärzten und auch den Versicherten werde es noch verstärkt Gespräche zur Feinjustierung des neuen Modells geben müssen, um das Ziel einer Versorgungsoptimierung in der Umsetzung tatsächlich zu erreichen.

Insgesamt sind in Deutschland nach Expertenschätzungen rund 6 bis 8 Millionen Menschen von Inkontinenz betroffen. "Hersteller, Leistungserbringer, Ärzte und Krankenkassen sowie die maßgeblichen Spitzenorganisationen stehen gemeinsam in der Verantwortung, eine qualitativ hochwertige Versorgung zu einem wirtschaftlichen Preis zum Wohle des Betroffenen auch in Zukunft sicherzustellen", so die BVMed-Experten, die in der Initiative der AOK Rheinland/Hamburg hierzu einen richtigen Ansatz sehen.

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