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ArbeitnehmerfreizügigkeitChancen und Ängste

Der deutsche Arbeitsmarkt öffnet sich in rund zwei Wochen für Arbeitskräfte aus Osteuropa.

Für Einwohner der acht EU-Beitrittsländer des Jahres 2004 - Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn - fallen vom 1. Mai an bis dahin geltende Beschränkungen weg.

Viele sehen darin eine Chance, den in Deutschland drohenden Fachkräftemangel oder auch das Demografieproblem positiv beeinflussen zu können. Andere wiederum befürchten Lohndumping, die Gewerkschaften erneuern daher ihre Forderung nach Mindestlöhnen.

In Ostbrandenburg an der Grenze zu Polen haben die Stadt Frankfurt (Oder), die Agentur für Arbeit, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Kammern eine "Frankfurter Erklärung" verabschiedet. Darin ist von einer "großen historischen Chance für den Wirtschaftsraum" die Rede. Zugleich fordern die Unterzeichner gleiche Bedingungen im Wettbewerb, die unabhängig von der Herkunft von Arbeitnehmern gelten müssten.

Die Arbeitsagentur in Neubrandenburg sieht "mit frohen Erwartungen" der Freizügigkeit entgeben, wie Geschäftsführer Heiko Miraß erklärte. Der Austausch von Arbeitskräften könne für Stettin (Szczecin) und die gesamte Region Vorteile haben. Die Agentur erwartet, dass die Zahl der Tagespendler über die Grenze zunehmen wird. Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern hätten Interesse an polnischen Arbeitskräften signalisiert, sagte Agentursprecherin Karen Kunkel. Mögliche Bereiche seien Gastronomie und Pflegedienste. Polnischer Ärzte arbeiten bereits in Mecklenburg-Vorpommern.

Im Mai will die Bundesagentur mit Partnern wie der IHK Neubrandenburg ein Büro in Stettin eröffnen. Dort sollen polnische Arbeitssuchende von drei Mitarbeiterinnen des europäischen Vermittlungsnetzwerks Eures aus Pasewalk und Greifswald beraten werden. "Es ist wichtig, dass wir strategisch denken und vorbereitet sind", so Kunkel. Über kurz oder lang könnte auch die polnische Hafenstadt, die mehr als doppelt so viele Einwohner wie Rostock hat und viele internationale Firmen anlockt, Chancen für deutsche Arbeitnehmer bieten.

Die Freizügigkeit von Arbeitnehmern zählt zu den vier Grundfreiheiten des Gemeinsamen Binnenmarktes der Europäischen Union. Deutschland hatte aber wie einige andere Länder auch die Arbeitnehmerfreizügigkeit wegen des hohen Einkommensgefälles zwischen alten und neuen EU-Mitgliedstaaten vorübergehend eingeschränkt.

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