
Pro Jahr betrug die Differenz jeweils zwischen 1,1 bis 1,8 Prozent, so dass den Vertragsärzten im gesamten Zeitraum von 2013 bis 2018 8,5 Prozent weniger zugestanden wurde. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi). Die Preisfestlegung für Krankenhausleistungen war in den sechs Jahren folglich mehr als doppelt so hoch wie für vertragsärztliche Leistungen.
Der Grund für die unterschiedliche Entwicklung liegt in den gesetzlichen Vorgaben: Nach § 10 Abs. 6 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) richtet sich die jährliche Veränderungsrate für den Basisfallwert grundsätzlich nach dem Anstieg der Kosten. Steigen die beitragspflichtigen Löhne und Gehälter der Versicherten stärker als die Kosten, wird diese höhere Rate an die Krankenhäuser weitergegeben (Meistbegünstigungsklausel).
Entwicklung der Praxiskosten soll berücksichtigt werden
Auch für die Leistungen der niedergelassenen Ärzte wird jährlich ein Punktwert festgelegt. Dieser muss aber mit den Krankenkassen ausgehandelt werden. Zwar soll die Entwicklung der Praxiskosten berücksichtigt werden, Abschläge für sogenannte Wirtschaftlichkeitsreserven sind aber auch möglich. Es fehlt eine entsprechende Regelung wie im Krankenhausentgeltgesetz, durch die sichergestellt würde, dass die Krankenkassen Erträge in wirtschaftlich guten Zeiten auch an die Praxen weitergeben.
Durch die Meistbegünstigungsklausel sollen insbesondere die Personalkosten in den Krankenhäusern finanziert werden. Die Personalkosten machen etwa 66 Prozent aller Kosten eines Krankenhauses aus. Dabei stieg der Basisfallwert für die Krankenhäuser deutlich stärker als der Nominallohnindex des Statistischen Bundesamts, so dass im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung mehr Geld in die Krankenhäuser floss.
Hoher Personalkostenanteil bei Arztpraxen
In den Arztpraxen liegt der Personalkostenanteil mit etwa 75 Prozent deutlich höher als in den Krankenhäusern. Die Entwicklung des Orientierungswerts blieb aber ein Drittel hinter der allgemeinen Nominallohnentwicklung zurück. „Im Ergebnis führt dies dazu, dass Arztpraxen immer weniger Wert werden. Im Vergleich zu den Krankenhäusern ist das eine einseitige und nicht nachvollziehbare Benachteiligung der Vertragsärzte. Wer die Niederlassung fördern will, muss hier ansetzen“, erklärt Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi.





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