Man habe beim Bundesgerichtshof Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eingelegt, erklärte Fresenius-Chef Ulf M. Schneider am Mittwoch am Firmensitz in Bad Homburg. Den Rechtsstreit hat die Aktionärin Gabriele Kröner, Tochter des verstorbenen früheren Fresenius-Chefs Hans Kröner, angestrengt.
Anlass des OLG-Urteils waren Rechtsanwaltsmandate des Konzerns an die Kanzlei Noerr LLP, deren leitendes Mitglied Dieter Schenk zugleich stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender bei Fresenius ist. Die Aufträge im Millionenwert hätten nach Auffassung des Gerichts vor der Vergabe vom Aufsichtsrat genehmigt werden müssen. Tatsächlich seien sie erst im Nachhinein vorgelegt worden. Die 2008 aus der Führung der Kröner-Stiftung ausgebootete Gabriele Kröner hält Schenk Machtmissbrauch in dem Unternehmen vor.
Schneider wehrte sich gegen den Eindruck von Vetternwirtschaft und Selbstbedienung. Die Kanzlei Noerr sei bereits seit 1974 für Fresenius tätig und von Hans Kröner erstmals beauftragt worden. Der Anwalt Schenk habe seine Mandate und Funktionen wegen seiner wertvollen Ratschläge und seines Engagements für das Unternehmen erlangt. Aus der fehlenden Entlastung des Vorstands ergeben sich zumindest nach Fresenius-Einschätzung keine direkten Folgen.


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