Das Gericht muss klären, ob die Hochschule das Dokument offenlegen muss. Das fordert ein Vorstandsmitglied im Verein Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) und beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Nordrhein-Westfalen. Die Universität lehnt das für den Vertrag zur Kooperation mit Bayer bei der Pharmaforschung aus dem Jahr 2008 ab.
Das Informationsfreiheitsgesetz soll Bürgern Zugang zu amtlichen Dokumenten gewähren. 2013 hatte das Verwaltungsgericht Köln in der ersten Instanz die Klage abgewiesen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz in NRW hatte sich für die Offenlegung des Vertrags ausgesprochen.
Auch andere Universitäten im Land schauen nach Münster. Denn es geht um die Grundsatzfrage, ob Wissenschaftseinrichtungen bei der Werbung von Drittmitteln, also der Finanzierung von Wissenschaft und Forschung durch Unternehmen, zur Transparenz verpflichtet sind. Die Verhandlung begann mit einer Stunde Verspätung, weil sich ein anderes Verfahren der zuständigen Kammer am Morgen verzögert hatte.


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