Der bereits am 7. September ergangene Beschluss markiert das Ende einer zwei Jahre langen juristischen Auseinandersetzung zwischen der Gewerkschaft Verdi und Helios, die mit einer heftigen Niederlage für Verdi endete. Das Oberlandesgericht bestätigte eine Entscheidung des Berliner Landgerichts aus dem April und lehnte eine Beschwerde von Arbeitnehmervertretern des bisherigen Helios-Aufsichtsrates ab.
Helios gliedert Kliniken als eigenständige Betriebe aus
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war vor zwei Jahren eine Mitteilung von Helios im Bundesanzeiger gewesen. Darin teilte der Konzern mit, dass die Beschäftigtenzahl der Helios Kliniken GmbH unter 500 Mitarbeiter gefallen sei und damit der bisherige Aufsichtsrat entfallen könne. Zuvor hatte der Konzern durch Ausgründung die Kliniken zu eigenständigen Betriebsstätten gemacht. „Das entspricht unserem Prinzip einer dezentralen Unternehmensführung. Zudem wollten wir einheitliche Strukturen schaffen”, begründete Unternehmenssprecher Michael Maader das Vorgehen und verwies darauf, dass es weiterhin einen mitbestimmten Aufsichtsrat bei der Helios-Konzernmutter Fresenius SE & Co. KGaA gebe.
Verdi hält das Vorgehen von Helios jedoch für einen geschickten Schachzug, um die Gewerkschaft vor die Tür zu setzen. Nach deutschem Unternehmensrecht müssen GmbHs nur dann einen Aufsichtsrat bilden, wenn die Zahl der Beschäftigten auf mehr als 500 steigt. Ab dieser Schwelle müssen die Unternehmen Arbeitnehmern Mitbestimmungsrechte einräumen und einen Aufsichtsrat bilden, der mit mindestens einem Drittel an Arbeitsnehmervertretern besetzt sein muss. Übersteigt die Mitarbeiterzahl die Grenze von 2.000 Beschäftigten, müssen im Aufsichtsrat des Unternehmens die jeweils gleiche Anzahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sitzen. Das behagt vielen Unternehmen nicht, die deshalb nach Möglichkeiten suchen, die Mitbestimmung zu umgehen oder ganz zu vermeiden. Beliebte Strategien sind neben der Flucht in ausländische Unternehmensformen auch eine starke Ausgliederung von Unternehmensteilen, bis die Mitbestimmungsschwelle unterschritten ist.
Verdi befürchtet Nachteile für die Beschäftigten
Die Gewerkschaft reagierte auf die Ankündigung von Helios mit einem so genannten Statusverfahren, bei dem vor Gericht geprüft wird, ob das Unternehmen der Mitbestimmung unterliegt. Den Verweis auf den Fresenius-Aufsichtsrat hält die Gewerkschaft für nicht stichhaltig und argumentiert, dass Fresenius aufgrund seiner unterschiedlichen Konzernsparten nicht aktiv und detailliert in das operative Geschäft von Helios eingreife und Helios damit quasi „ein Konzern im Konzern” sei, so Niko Stumpfögger, zuständiger Bereichsleiter Branchenpolitik bei Verdi und bislang sowohl Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von Fresenius wie auch bei Helios. Mit dieser Auffassung konnte sich Verdi vor Gericht jedoch nicht durchsetzen. Die Kammerrichter folgten in ihrer Begründung der Argumentation der Helios-Anwälte, wonach der Klinikkonzern nicht frei und unabhängig von Fresenius entscheiden könne. Konsequenz: Die Beteiligung von Arbeitnehmern im Fresenius-Aufsichtsrat reicht damit aus, der Helios-Aufsichtsrat kann aufgelöst werden.
Mit der Auflösung des Aufsichtsrates bei Helios und den damit verbundenen Wegfall der Arbeitsnehmermitbestimmung befürchtet die Gewerkschaft nichts Gutes für die rund 68.000 Helios-Beschäftigten. "Das ist ein Rückschlag für alle Beschäftigten", sagte auch Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Da das Gericht keine Rechtsbeschwerde zuließ, ist es aber zunächst vor allem eine schwere Niederlage für die Gewerkschaft, denn die juristischen Mittel sind für Verdi erschöpft.
In einer ersten Version des Textes hatte es geheißen, Helios habe das Statusverfahren eingeleitet. Die Aussage beruhte auf einem Missverständnis und war leider nicht korrekt.


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